Mahnbescheid

Zur schnellen Sicherung von Geldforderungen empfiehlt sich das gerichtliche Mahnverfahren. Im Vergleich zum Klageverfahren ist es kostengünstiger und man erlangt innerhalb kürzester Zeit einen vollstreckbaren Titel aus dem sodann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids darf nur in besonders zugelassener Form, auf einem dafür vorgesehenen Vordruck, beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden und wird vom Gericht nur auf seine formelle Richtigkeit geprüft. Nachfolgend wird der erlassene Mahnbescheid an Antragsteller und Antragsgegner zugestellt, gleichzeitig beginnt die Widerspruchsfrist von 2 Wochen. Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch ein, kann sodann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.