Antrag und Inhalt Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid kann auf dem übersandten Antragsformular beantragt werden. In diesem Antrag müssen analog zum Mahnbescheidsantrag alle erforderlichen Angaben, z. B. die Bezeichnung der Parteien etc., enthalten sein.

 

Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner innerhalb zwei Wochen ab Zustellung in vollem Umfang oder gegen einen Teil Einspruch einlegen. Der Einspruch muss vorerst nicht begründet werden. Ein Einspruch bewirkt ebenfalls den Übergang des Mahnverfahrens in das streitige Verfahren und wird von Amts wegen an das im Mahnbescheid angegebene Gericht abgegeben.
Wird der Einspruch verspätet eingelegt, wird er durch Urteil als unzulässig verworfen.