Vorteile Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist im Vergleich zum Klageverfahren in erster Linie kostengünstiger und mit einem geringeren Aufwand verbunden.
Zudem ist es meistens kürzer, denn im besten Fall erwirkt man innerhalb von 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel, gleichzeitig wird die Verjährung gehemmt.

örtliche und sachliche Zuständigkeit

Sachlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht.

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts des Antragstellers bzw. das zentrale Mahngericht. Bei juristischen Personen richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Verwaltungsort.
Hat der Antragsteller seinen allgemeinen Wohnsitz außerhalb der BRD ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg ausschließlich zuständig.

Befindet sich der allgemeine Wohnsitz des Antragsgegners im Ausland, so ist das Amtsgericht zuständig, bei dem ein streitiges Verfahren zu führen sein würde. Ferner ist in solchen Fällen das automatisierte Mahnverfahren nur in ausgewählten europäischen Ländern zulässig (vergleiche auch „Mahnverfahren in der EU“).