Vollstreckung
BGH erweitert Pfändungsschutz für körperliche Gegenstände
Schuldnerbezeichnung muss exakt sein
Gegenstandswert der erfolglosen Pfändung
Direktversicherung ist jederzeit pfändbar
Umfassende Folgenabschätzung bei einer Räumungsvollstreckung
So leicht kommt man der Offenbarungspflicht nicht davon
Rechtskraft des Zuschlagbeschlusses als absolute Grenze
Schuldner muss Kontoauszüge herausgeben
Bedingt pfändbare Bezüge nicht vergessen
Der verfrühte Geldeingang für den Folgemonat