Forderungsverkauf
Forderungsverkauf besagt, dass der Gläubiger einen Vertrag mit einem Dritten abschließt und in diesem seine Forderung verkauft. Dies bedeutet für den Gläubiger, dass er sofort, meist einen gewissen Prozentsatz der Gesamtforderung von dem Käufer (Dritten) ausgezahlt erhält und dieser dann selbstständig versucht, den Gesamtbetrag für sich einzutreiben. Der Gläubiger hat somit keinen Mehraufwand. Der Verkauf ist hierbei nicht zu verwechseln mit einer Abtretung, diese wird von Kreditinstituten meist als Sicherheit verlangt und kann von dem Gläubiger in Anspruch genommen werden, sobald der Schuldner nicht zahlt. Eine Abtretung garantiert jedoch keinen Geldeingang.
Der Forderungsverkauf bietet sich für mittelständische Unternehmen sehr gut an, wenn diese z. B. mit ihrem Kunden ein längerfristiges Zahlungsziel vereinbart haben aber auch gleichzeitig mehrere Aufträge vorfinanzieren müssen. Dies kann schnell zu einem eigenen finanziellen Engpass führen, denn auch der längere Ausfall mehrerer Kleinforderungen kann schon die Liquidität des eigenen Unternehmens massiv gefährden. Sobald die Forderung in einem solchen Fall verkauft ist, hat der Gläubiger wieder finanzielle Mittel zur Verfügung und gerät somit nicht selbst in die missliche Lage, zahlungsunfähig zu sein.