Forderungen

Forderungen sind alle Ansprüche, die der Gläubiger gegenüber dem Schuldner hat. Sie werden somit in Leistungs- und Darlehensforderungen unterteilt. Der Anspruch kann also aus einem Vertragsverhältnis resultieren (Liefervertrag) aber auch aus einer Unterlassung (der Gläubiger hat den Anspruch gegenüber dem Schuldner, dass dieser z. B. eine bestimmte Tätigkeit zu unterlassen hat).

In der Bilanz eines Unternehmens werden Forderungen auf der Aktivseite verbucht und zeigen die Gelder auf, welche noch ausstehend sind. Den Gegensatz hierzu bilden die Verbindlichkeiten.

§ 241 BGB und ff.

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.