Verzug

Es gibt drei Arten, wie Verzug entstehen kann:

Automatischer Zahlungsverzug: Der Schuldner kommt grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.


Verzug durch Mahnung des Gläubigers: Ab dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung vom Gläubiger erhält, befindet er sich in Verzug.


Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist.

Folgen des Verzuges

Sobald der Verzug eingetreten ist, kann Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen geltend gemacht werden. Die Höhe der zu berechnenden Verzugszinsen ist gesetzlich festgeschrieben:

  • gegenüber Verbrauchern: 5 %-punkte über dem aktuellen Basiszinssatz
    (derzeit 0,12) = 5,12
  • unter Kaufleuten: 8 %-punkte über dem aktuellen Basiszinssatz
    (derzeit 0,12) = 8,12

Des Weiteren kann ab Eintritt des Verzuges das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Fälligkeit

Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem eine Forderung vom Schuldner beglichen werden muss. Diese Fälligkeit kann bereits aus dem Vertragsverhältnis resultieren, wenn ein Zeitpunkt der Leistungserbringung festgelegt wurde. Zu beachten ist, dass ein Schuldner trotz Fälligkeit einer Forderung sich nicht automatisch in Verzug befindet.