10.02.2012 07:32 Alter: 12 yrs

Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt


Ende Januar informierte Bundesministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger über einen Gesetzentwurf für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform, der an die Länder und Verbände versandt wurde.

Dieser Entwurf beinhaltet eine Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Dem Schuldner wird hierdurch ermöglicht die Restschuldbefreiung innerhalb der ersten drei Jahre zu erlangen, wenn er es in dieser Zeit schafft, mindestens 25 % der Gläubigerforderungen und Verfahrenskosten zu begleichen. Innerhalb von fünf Jahren kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er innerhalb dieser Zeit mindestens die Verfahrenskosten begleicht.

Der Einigungsversuch wird im Verbraucherinsolvenzverfahren dahingehend umgestaltet, dass bereits beim außergerichtlichen Einigungsversuch die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger durch das Insolvenzgericht ersetzt werden kann.