02.02.2012 11:01 Alter: 12 yrs

Frühzeitige Restschuldbefreiung durch Gläubigervergleich


Dem Schuldner kann gemäß § 213 InsO während der Wohlverhaltensperiode vorzeitig die Restschuldbefreiung erteilt werden. Im § 213 ist allerdings nur die Rede von der frühzeitigen Einstellung im Insolvenzverfahren und nicht während der Wohlverhaltensperiode, daher wird diese Vorgehensweise selten genutzt.

Der Schuldner muss hierzu mit den Tabellengläubigern während der Wohlverhaltensperiode einen Teilzahlungsvergleich abschließen. Der Schuldner kann nach Vergleichzahlung einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensperiode stellen, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt werden.

Der Bundesgerichtshof erachtet mit Urteil vom 29.09.2012 (Aktenzeichen: IX ZB 219/10) diese Vorgehensweise auch für die Wohlverhaltensperiode für zulässig.