27.01.2012 07:34 Alter: 12 yrs

Kontoauszüge nicht vorschnell entsorgen


Wenn ein neues Jahr beginnt wird es Zeit auszumisten. Doch Vorsicht: Kontoauszüge sollten nicht zu früh entsorgt werden.

Das Aufbewahren von Kontoauszügen ist empfehlenswert, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Grundsätzlich sind Privatpersonen hierzu aber nicht verpflichtet. Die Verjährungsfristen bei Alltagsgeschäften sind meistens drei Jahre, z. B. Rechnungen vom Versandhändler, Möbel- oder Autokauf. Daher sollte man die Kontoauszüge für die Jahre 2010 und 2011 aufbewahren.

Eine Ausnahme gibt es jedoch für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, hier sind Privatpersonen verpflichtet Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre lang aufzubewahren, z. B. Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.