16.01.2014 09:21 Alter: 10 yrs

Welche Geschäftsunterlagen können 2014 vernichtet werden?


Kaufmänner sind verpflichtet, die Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen sechs bzw. zehn Jahre zu gewährleisten. Eine Auflistung der Fristen finden Sie hier.

 

Die Änderungen der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen sind mit dem Jahressteuergesetz gescheitert. Daher bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

 

Es ist darauf zu achte, dass die Fristen erst mit Ablauf des Kalenderjahres beginnen, in dem die letzten Eintragungen, Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen oder abgesandt worden sind.

 

Folgende Unterlagen können ab 01.01.2014 vernichtet werden:


- Aufzeichnungen aus 2003 und früher


- Inventare, die bis zum 31.12.2003 aufgestellt worden sind


- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2003 oder früher   aufgestellt worden sind


- Buchungsbelege aus dem Jahre 2003 oder früher


- empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2007 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden


- Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2007 oder früher