02.09.2011 11:56 Alter: 13 yrs

Schuldner arbeiten oft unter derselben Anschrift weiter


Viele Firmen schreiben die Forderung gegen den Schuldner ab, sofern dieser insolvent ist, da es kaum Möglichkeiten gibt, an das Geld des Schuldners zu gelangen. Doch dies muss nicht der Fall sein. „Meistens bestehen gleich mehrere Möglichkeiten den drohenden Totalverlust der Forderung doch noch abzuwenden. An die Möglichkeit, zum Beispiel etwaige Nachfolgegesellschaften für die Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denken dabei nur wenige Gläubiger.“, erklärte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

So kann beispielsweise eine komplett neu gegründete Firma gemäß § 25 Handelsgesetzbuch für die Verbindlichkeiten der schuldnerischen Firma haften, sofern die Anschrift und Firmenbezeichnung identisch sind, dieselben Mitarbeiter tätig sind, die Kunden- und Lieferbeziehungen sowie Telefon- und Fax-Nummer weiter genutzt werden.