08.09.2011 10:49 Alter: 13 yrs

Monatsanfangsproblem endlich gelöst


Das Monatsanfangsproblem tritt häufig dadurch auf, dass Sozialleistungen sowie Lohn oft am letzten Werktag eines Monats für den nächsten Monat auf den Konten gutgeschrieben werden. Meistens ist der individuelle Freibetrag für den laufenden Monat bereits verbraucht. Der Freibetrag für den nächsten Monat, für den die Sozialleistung oder der Lohn gezahlt worden ist, kann die Gutschrift noch nicht schützen, da die Gutschrift bereits im Vormonat erfolgt ist. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen müsste die Bank als Drittschuldner im schlechtesten Fall den gesamten Betrag dem pfändenden Gläubiger überweisen. Der Schuldner steht dann ohne ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt da.

Mit dem 16.04.2011 traten dann neue gesetzliche Regelungen zur Lösung des Monatsanfangsproblems  in Kraft. Hiernach werden überschüssige Beträge auf den folgenden Monat übertragen und landen nicht auf dem Auskehrkonto. Das Guthaben zählt somit als Guthaben für den Folgemonat und der Kontoinhaber darf hierüber verfügen.

Um Auslegungsprobleme aus dem Weg zu gehen, ist es empfehlenswert, den übertragenen Betrag voll auszuschöpfen und nicht auf dem Konto zu belassen.