13.02.2014 12:50 Alter: 10 yrs

Geänderte Sachbezugswerte zum 01.01.2014


Erneut sind die Regelungen betreffend der Sachbezüge geändert worden.

Im Zuge der Zusammenlegung mit der Arbeitsentgeldverordnung sind die Sachbe-zugswerte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt. Naturalleistungen sind somit höher zu bewerten, was sich für den Gläubiger positiv auswirkt.