06.02.2014 08:55 Alter: 10 yrs

Deutsche Bundesbank Eurosystem warnt: Verbraucher sollten Post zur SEPA-Umstellung prüfen


In Europa müssen derzeit alle Überweisungen und Lastschriften auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt werden. Dabei wird den Verbrauchern eine Übergangsfrist bis zum 01.02.2016 eingeräumt.

Bei den eingehenden Zahlungen wie z.B.  Gehaltszahlungen, Rentenbeträgen, Arbeitslosen- bzw. Kindergeldzahlungen kümmert sich die auszahlende Stelle um die SEPA-Umstellung. Bei bereits bestehenden Daueraufträgen übernimmt das Kreditinstitut die Umstellung.

Bei den vom Verbraucher erteilten Einzugsermächtigungen informiert der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen darüber, dass die Einzugsermächtigung auf SEPA-Lastschrift umgestellt worden ist bzw. umgestellt wird. Hier wird von den Verbraucherschützern empfohlen, dass diese  Schreiben sorgfältig geprüft werden. Auf folgende Punkte soll besonders geachtet werden:

  1. Stammt das Schreiben aus einer seriösen Quelle?
  2. Wurde in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung erteilt?
  3. Ist die IBAN richtig?

Besondere Vorsicht ist auch bei E-Mails betreffend der SEPA-Umstellung geboten.