21.03.2012 16:23 Alter: 12 yrs

Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Kostenfallen im Internet


Am 02.03.2012 wurde das Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet vom Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet. Zukünftig ist es beim Online-Handel Pflicht, den Kunden direkt vor Vertragsabschluss unmissverständlich auf die Zahlungspflicht mit Hilfe eines „Bestellbuttons“ hinzuweisen. Ein Vertrag soll erst dann geschlossen werden, wenn die Schaltfläche gedrückt wurde. „Eine Schaltfläche mit der Aufschrift ‘zahlungspflichtig bestellen‘ macht jedem Verbraucher sofort klar, auf was er sich einlässt.“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschen Bundestag. Gleichzeitig muss der Kunden ausdrücklich auf alle wesentlichen Vertragsinformationen hingewiesen werden. Sollten diese Pflichten nicht vom Unternehmer eingehalten werden, kommt kein Vertrag zustande, so dass der Verbraucher auch nicht zahlen muss. Das Gesetz wird voraussichtlich am 01.06.2012 in Kraft treten.