29.03.2012 08:24 Alter: 12 yrs

BDIU begrüßt strengere Aufsicht und schärfere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso


Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, welches auch Maßnahmen gegen unseriöse Inkassounternehmen beinhaltet.

Wolfgang Spitz, der Präsident des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.) hält diese Maßnahme für längst überfällig. Das Gesetz ist wichtig, um das Ansehen der Inkassowirtschaft nicht weiter durch unseriöse „Geldeintreiber“ zu schädigen. Diese würden durch das neue Gesetz mit harten Sanktionen bestraft.

Eine Änderung der Kostenregelung soll die Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten schützen. Auch aktuell gibt es eine Kostenregelung, welche laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.09.2011 (Aktenzeichen; 1 BvR 1012/11) besagt, dass die Inkassokosten die Kosten für die alternative Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht übersteigen dürfen.
Laut Spitz wenden die Mitgliedsunternehmen des BDIU die geltende Kostenregelung schon heute an und rechnen keine überhöhten Kosten ab.