16.08.2012 07:21 Alter: 12 yrs

BDIU hält „Button-Lösung“ für eine gerechte Sache zugunsten der Verbraucher


Seit dem 01.08.2012 gilt ein neues Gesetz, welches die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet durch versteckte Buttons schützt. So müssen die Betreiber der Internetseiten ab sofort die Buttons zum Abschicken einer Bestellung deutlich kennzeichnen.
Verstoßen Händler gegen das neue Gesetz, so gelten die dadurch entstandenen Bestellungen als unwirksam, somit müssen die Verbraucher die entstandenen Kosten nicht begleichen.

„Die Button-Lösung trägt außerdem dazu bei, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet zu unterbinden. Sie entzieht auch vielen schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen endlich die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis“ äußerte sich Wolfgang Spitz, der Präsident des Bundesverbands deutscher Inkassounternehmen, zu diesem Thema.