09.08.2012 09:18 Alter: 12 yrs

ESUG soll Unternehmenssanierung erleichtern


Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist am 01.03.2012 in Kraft getreten. Das neue Insolvenzrecht soll die Sanierung von insolventen Unternehmen unterstützen. Insoweit will das Gesetz einen Mentalitätswechsel bei den Beteiligten herbeiführen und eine neue „Sanierungskultur“ etablieren.

Schwerpunkte der Änderungen durch das ESUG:

- Zukünftig haben Gläubiger die Möglichkeit durch den vorläufigen Gläubigerausschuss, der bei Unternehmen einer bestimmten Größenordnung zwingend ist,  Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters zu nehmen.

- Der Zugang zur Eigenverwaltung wird vereinfacht.

- Durch das Schutzschirmverfahren vor Insolvenzeröffnung soll der Firma unter Aufsicht eines vorläufigen Sachverwalters die Möglichkeit gegeben werden, einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
 
- Um bessere Sanierungschancen zu bieten als bisher wird das Insolvenzplanverfahren ausgebaut, gestrafft und praxistauglicher.

- Es werden höhere Anforderungen an den Insolvenzantrag gestellt.