09.03.2012 07:31 Alter: 12 yrs

Schuldnerbeschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens


Leitsatz des Gerichts (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.02.2012, IX ZB 248/11):

„Eine Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels einer formellen Beschwerde auch dann unzulässig, wenn neben dem Schuldner ein Gläubiger einen Insolvenzantrag gestellt hat.“

Dem Schuldner steht grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu. Dies beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner durch die seinem Antrag entsprechende Verfahrenseröffnung keine formelle Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels erleidet.

Sollten mehrere Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, kann darüber nur einheitlich entschieden werden. Daher sind mehrere gleichzeitig anhängige Insolvenzanträge miteinander zu verbinden. Nach Verfahrensverbindung beruht die Eröffnung auch auf dem Antrag des Schuldners. Bei dieser Sachlage fehlt es an einer formellen Beschwerde.