05.05.2011 13:55 Alter: 13 yrs

Neue Pfändungsgrenzen ab 01.07.2011


Die Pfändungsfreibeträge beim Arbeitseinkommen sind in § 850 c ZPO geregelt und sollten alle 2 Jahre angepasst werden. Seit dem 01.09.2009 erfolgte jedoch keine Erhöhung. Nach jetzigem Stand soll eine neue Pfändungstabelle zum 01.07.2011 in Kraft treten, wonach der pfandfreie Betrag um 4,4 %, von 985,15 € auf 1.028,89 € erhöht werden soll. Alle Arbeitgeber müssen dann automatisch, auch bei bereits laufenden Pfändungen, die neuen Pfändungsgrenzen anwenden.