28.04.2011 15:58 Alter: 13 yrs

Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre wird voraussichtlich kommen


Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat auf dem 8. Deutschen Insolvenztag in Berlin ihre Vorstellungen zur Insolvenzrechtsreform erläutert.
 
Die Wohlverhaltensperiode soll von 6 auf 3 Jahre verkürzt werden, sofern der Schuldner sämtliche Verfahrenskosten, d. h. die anfallenden Gerichtskosten und die Vergütung für den Treuhänder aufbringen kann. Ebenfalls muss eine Mindestquote von 25 % zur Befriedigung aller Forderungen der Gläubiger aufgebracht werden. Diese Quote wird momentan auf ca. 25 % geschätzt, wirklich fest steht dies jedoch nicht.

 

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, beträgt die Wohlverhaltensperiode weiterhin 6 Jahre.
Gemäß Aussage von Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll die verkürzte Wohlverhaltensperiode, trotz des höheren Aufwands die Voraussetzungen zu erfüllen,  ein Ansporn für den Schuldner sein, schneller die Chance für einen Neustart zu erhalten.