23.02.2012 11:38 Alter: 12 yrs

Erfolgshonorar bei Anwälten wenig beliebt


Rechtsanwälten ist seit 2008 die Möglichkeit gegeben mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, welches allerdings in der Praxis wenig Anwendung findet. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Soldan Institut für Anwaltsmanagement unter 1.200 Berufsträgern durchgeführt hat. Laut dieser Umfrage vereinbart nur unter einem Prozent der Rechtsanwälte ein Erfolgshonorar mit ihren Mandanten. Häufig wird das Erfolgshonorar von größeren Sozietäten bei der Vertretung gewerblicher Mandanten genutzt.