26.09.2013 08:19 Alter: 11 yrs

Das Arbeitsentgelt der Strafgefangenen ist pfändbar


Wenn ein Strafgefangener während seiner Haftzeit ein Arbeitsentgelt für die in der Haft geleistete Arbeit verdient, so ist dies gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2013 zum Aktenzeichen IX ZB 50/12 pfändbar.

Die Pfändungsgrenzen gemäß §§ 850c, 850f, 850k ZPO werden dabei nicht berücksichtigt.