04.10.2013 13:20 Alter: 11 yrs

Verkürzung der Insolvenzverfahren ist beschlossen


Die Änderung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre tritt erst am 01.07.2014 in Kraft. Für alle bis dahin bereits laufenden Insolvenzverfahren gilt die neue Regelung nicht. Es ist jedoch möglich, für die laufenden Verfahren einen Insolvenzplan zu erstellen, um die Restschuldbefreiung schneller zu erlangen.

Drei Punkte wurden nach dem Gesetzesentwurf jedoch noch geändert. Die zunächst geplante Mindestquote von 25 % wurde erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens vom Rechtsausschuss auf 35 % erhöht, die Anforderungen und Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung wurden verschärft und bis zum Inkrafttreten der Verkürzung ist eine Wartefrist von einem Jahr erforderlich.