05.09.2013 08:28 Alter: 11 yrs

Bonitätsprüfung über das neue Vollstreckungsportal


Mit dem neuen Vollstreckungsportal der Länder ist es möglich, bei berechtigtem Interesse des Gläubigers, bundesweite Daten aus den Schuldnerverzeichnissen abzurufen.

Die Einsichtnahme unter www.vollstreckungsportal.de ist kostenpflichtig. Jede Auskunft kostet 4,50 €. Diese Gebühr fällt auch an, wenn keine Daten zu der angefragten Person vorhanden sind. Alle Eintragungen in das neue Schuldnerverzeichnis wurden ab dem 01.01.2013 vorgenommen. Die Eintragungen vor diesem Stichtag sind weiterhin bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten einzuholen.