29.08.2013 07:34 Alter: 11 yrs

3 jährige Sperrfrist für den erneuten Restschuldbefreiungsantrag


Gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2013 zum Aktenzeichen IX ZB 51/12 ist der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung unzulässig, sofern dem Schuldner drei Jahre zuvor in einem vorherigen Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung wegen fehlender Kostendeckung versagt worden ist.