20.09.2012 09:20 Alter: 12 yrs

Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens bald bereits nach 3 Jahren möglich?


Durch den Gesetzgeber wird eine neue Regelung (§ 300 InsO-Entwurf) zur Beendigung der Insolvenz nach bereits 3 Jahren vorbereitet. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die gesamte Dauer des Privatinsolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung insgesamt 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung. Die neue Regelung befindet sich noch in der Phase der Gesetzesberatung und ist somit noch kein geltendes Recht. Momentan ist auch noch nicht klar, ob die Gesetzänderung überhaupt eingeführt wird. Eine Umsetzung in naher Zukunft ist nach jetzigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens nicht wahrscheinlich. Es darf aus den bisherigen Stand der Diskussion als gesichert angenommen werden, dass die Bundesregierung auf die umstrittene “Mindestquote” setzen will, auch wenn das bisher immer nur als eine Möglichkeit vorgetragen wurde.