28.02.2013 11:29 Alter: 11 yrs
BDIU begrüßt Zusammenarbeit zwischen den hessischen Gerichtskassen und privaten Inkassounternehmen
Durch das neue „hessische Gerichtskostengesetz“ dürfen zukünftig die Gerichtskassen in Hessen mit privaten Inkassobüros zusammenarbeiten. Zwischen 13,5 und 15,9 Millionen Euro Gerichtskosten waren in der Zeit von 2006 bis 2008 zur Zahlung fällig.
Diese Beauftragung wird vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (kurz: BDIU) gern gesehen, denn dadurch wird verdeutlicht, dass Inkassounternehmen eine unentbehrliche Arbeit in der deutschen Wirtschaft bringen.
Die Inkassounternehmen werden jedoch nicht zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt. Die Hoheit über Vollstreckungsmaßnahmen obliegt weiterhin ausschließlich den staatlichen Gerichtsvollziehern.