18.04.2013 13:22 Alter: 11 yrs

Ab 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen


Im Bundesgesetzblatt wurden die neuen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab dem 1. Juli 2013 verkündet. Die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen, werden demnach erhöht.

Der monatlich unpfändbare Grundbetrag liegt dann ab 1. Juli 2013 bei 1.045,04 € (bisher: 1.028,89 €) und wurde somit seit dem letzten Stichtag um 1,57 % erhöht. Dieser Grundbetrag erhöht sich, wenn unterhaltsberichtigte Personen vorhanden sind, um monatlich 393,30 € (bisher: 387,22 €) für die erste und um jeweils weitere 219,12 € (bisher 215,73 €) für die zweite bis fünfte Person.