Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 7 von 7

G:
Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtskosten
Gerichtsstand
Gerichtsvollzieher
Geschäftsfähigkeit
Gläubiger
Grundschuld
 
Gläubiger
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat.

Im Rahmen des Inkassos ist es der Auftraggeber, welchen man im Außenverhältnis, also im Verhältnis zum Schuldner, als Gläubiger bezeichnet.