04.04.2013 09:44 Alter: 11 yrs

Reformen des Insolvenzrechts sind großer Erfolg


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger erklärte zum 10. Deutschen Insolvenzrechtstag, dass die umfassende Neuausrichtung des Insolvenzrechts das wichtigste Reformvorhaben im Wirtschaftsrecht der 17. Legislaturperiode sei.

Das Insolvenzrecht wurde grundlegend modernisiert. Hierbei stand die Steigerung der Sanierungschancen für schwache Unternehmen an erster Stelle. Dies wurde mit dem, am 01.03.2012 in Kraft tretenden, ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vereinfacht. Mit diesem Gesetz wurden eine stärkere Eigenverwaltung und ein „Schutzschirmverfahren“ eingeführt.

Im Verlauf der zweiten Reformstufen wurde ein Gesetzentwurf bzgl. der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sowie zur Stärkung der Gläubigerrechte und in der dritten Stufe ein Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht ausgearbeitet.