01.11.2012 07:37 Alter: 12 yrs

Reform der Sachaufklärung - Vollstreckung wird effektiver


Die Reform des Zwangsvollstreckungsrechts tritt am 01.01.2013 in Kraft und regelt eine zügige, vollständige und Kosten sparende Betreibung der Forderung durch den Gerichtsvollzieher.

Zukünftig ist in jedem Auftrag eine genaue Bezeichnung der durchzuführenden Maßnahme zu benennen, wobei eine Kombination einzelner oder aller Regelbefugnisse möglich ist. Nach wie vor ist eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels beizufügen. Hierbei kann der Gläubiger entschieden, ob eine gütliche Erledigung, die Informationsbeschaffung oder die Sachpfändung maßgebend sind.

Außerdem wird die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert. In dem Zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet wird, wird dann die elektrische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse durchgeführt. Zur Einsicht in das zentrale Schuldnerregister wird weiterhin ein bundesweites Portal (www.vollstreckungsportal.de) zur Verfügung gestellt, so dass jeder Gläubiger mit berechtigtem Interesse Informationen über den Schuldner einholen kann.