26.07.2012 09:43 Alter: 12 yrs

Neustart nach Verbraucherinsolvenz wird erleichtert


Zukünftig soll verschuldeten Existenzgründern und Verbrauchern schneller als bisher eine zweite Chance eröffnet und sichergestellt werden, dass diese nicht dauerhaft im Schuldenturm festsitzen. Das Bundeskabinett hat hierzu einen Gesetzesentwurf beschlossen, worin auch die Rechte der Gläubiger gestärkt werden sollen.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur:
• Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens,
• Stärkung der Gläubigerrechte,
• Umgestaltung des Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren,
• insolvenzrechtlichen Stellung von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften.

Den Schuldnern wird ermöglicht, im Insolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen, wenn mindestens 25% der Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlt werden. Sollten zumindest die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden, ist eine Verkürzung von sechs auf fünf Jahre möglich. Ansonsten hat die derzeitigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs Jahren bestand. Es besteht weiterhin die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens um sich schnell und flexibel mit den Gläubigern zu einigen.

Die Möglichkeit einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll allen natürlichen Personen offen stehen, d. h. sie wird nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt.