29.11.2012 07:54 Alter: 11 yrs

Einführung verbindlicher Vollstreckungsformulare


Ab dem 01.03.2013 sind Gläubiger verpflichtet verbindliche Vollstreckungsformulare für die Anträge auf

- Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO
(ein Antrag für § 758a Abs. 4 ZPO ist nicht vorgesehen),
- Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d ZPO,
- Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen gewöhnlicher Geldforderungen

zu verwenden. Alle „selbst hergestellten Formulare“ gelten ab 01.03.2012 als unzulässig und werden zurückgewiesen. Die neuen Anträge sind auf der Internetseite des BMJ und der Länderjustizverwaltungen erhältlich. Sie können am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden und müssen anschließend in Papierform dem entsprechenden Vollstreckungsgericht zugesandt werden.