12.07.2012 11:28 Alter: 12 yrs
Ab 2013 gibt es zentrale Vollstreckungsgerichte
Schuldner- sowie Vermögensverzeichnisse werden ab 2013 nicht mehr beim örtlichen Vollstreckungsgericht verwaltet, sondern in einem landesweiten Internetregister beim zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch verwaltet.
Während im Schuldnerverzeichnis alle, die ein berechtigtes Interesse (beispielsweise eine offene Forderung gegen jemanden) nachweisen können, Einsicht nehmen können, ist es beim Vermögensverzeichnis nur den Gerichtsvollziehern, Vollstreckungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden möglich Einsicht zu nehmen.
Hier eine Auslistung der zukünftigen Vollstreckungsgerichte:
Baden-Württemberg | Karlsruhe |
Bayern | Hof |
Berlin | derzeit noch nicht bekannt |
Brandenburg | Nauen |
Bremen | Bremen |
Hamburg | derzeit noch nicht bekannt |
Hessen | Hünfeld |
Mecklenburg- Vorpommern | Neubrandenburg |
Niedersachsen | Goslar |
Nordrhein-Westfalen | Hagen |
Rheinland-Pfalz | Kaiserslautern |
Saarland | derzeit noch nicht bekannt |
Sachsen | Zwickau |
Sachsen-Anhalt | Dessau-Roßlau |
Schleswig-Holstein | Schleswig |
Thüringen | Meiningen |