12.07.2012 11:28 Alter: 12 yrs

Ab 2013 gibt es zentrale Vollstreckungsgerichte


Schuldner- sowie Vermögensverzeichnisse werden ab 2013 nicht mehr beim örtlichen Vollstreckungsgericht verwaltet, sondern in einem landesweiten Internetregister beim zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch verwaltet.

Während im Schuldnerverzeichnis alle, die ein berechtigtes Interesse (beispielsweise eine offene Forderung gegen jemanden) nachweisen können, Einsicht nehmen können, ist es beim Vermögensverzeichnis nur den Gerichtsvollziehern, Vollstreckungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden möglich Einsicht zu nehmen.

 

Hier eine Auslistung der zukünftigen Vollstreckungsgerichte:

Baden-WürttembergKarlsruhe
Bayern Hof
Berlin derzeit noch nicht bekannt
BrandenburgNauen
Bremen Bremen
Hamburg derzeit noch nicht bekannt
HessenHünfeld
Mecklenburg- Vorpommern   Neubrandenburg
NiedersachsenGoslar
Nordrhein-WestfalenHagen
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern
Saarland derzeit noch nicht bekannt
Sachsen Zwickau
Sachsen-AnhaltDessau-Roßlau
Schleswig-HolsteinSchleswig
ThüringenMeiningen