Zur Berechnung des pfändbaren Betrags gem. § 850 ff ZPO.
Mit diesem Pfändungsrechner können Sie anhand der aktuellen Lohnpfändungstabelle,
je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, den pfändbaren Betrag vom Nettolohn
eines Arbeitnehmers ermitteln. Die Tabelle beginnt bei 990 €, das heißt wer darunter liegt, hat gar keine Pfändung zu befürchten