16.08.2011 08:23 Alter: 13 yrs

Zweites Insolvenzverfahren über freigegebenes Vermögen


Ein beschränktes zweites Insolvenzverfahren kann über das Vermögen des Schuldners aus selbstständiger Arbeit, das aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde, eröffnet werden.

Grundsätzlich kann nur ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Person eröffnet werden. Es gibt aber auch sogenannte Sonderinsolvenzverfahren. Durch den Insolvenzverwalter kann in solchen Verfahren das Vermögen aus einer ausgeübten selbstständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse freigegeben werden. Die nach Freigabe erzielten Einkünfte stehen dann nur den Neugläubigern, deren Forderungen erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sind, zur Verfügung. Folglich ist dann ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren möglich, welches nur der Befriedigung der Neugläubiger dient.