24.07.2014 11:02 Alter: 10 yrs
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung wird geändert
Der BGH hat beschlossen, dass bei unvollständigen, unzutreffenden, fehlerhaften oder missverständlichen Formularen eine Ausnahme vom Formularzwang bei Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gemacht werden kann. Durch diese Entscheidung kann der Gläubiger im Antrag Streichungen, Berichtigungen und Ergänzungen vornehmen. Auf Grund dieser Entscheidung hat das BMJ am 23.05.2014 beschlossen, die Formulare an das SEPA-Verfahren anzupassen sowie Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.