10.10.2013 08:40 Alter: 10 yrs

Voraussetzungen für Eintragung in das Schuldnerverzeichnis


Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt nur noch nach Anordnung des Gerichtsvollziehers und nicht wie früher automatisch nach Abgabe der Vermögensauskunft oder Haftanordnung. Dadurch sollen säumige Schuldner schneller vom Schuldnerverzeichnis erfasst werden. Künftig werden nur noch Eintragungen von Schuldnern vorgenommen, die ihren vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist. Demzufolge werden folgende Eintragungen vorgenommen:  

 

  • Eintragungsgrund: Nichtabgabe der Vermögensauskunft
  • Eintragungsgrund: Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
  • Eintragungsgrund: Gläubigerbefriedigung nach 1 Monat nicht nachgekommen