22.12.2011 09:43 Alter: 12 yrs

Vollstreckung trotz Restschuldbefreiung


Immer häufiger kommt es vor, dass trotz bereits erteilter Restschuldbefreiung der Gläubiger dem Schuldner die Zwangsvollstreckung angekündigt, um diesem Angst einzujagen.
Die zuvor erteilte Restschuldbefreiung wird dabei von den Gläubigern einfach nicht berücksichtigt.

Doch diese Vorgehensweise ist nicht zulässig. Um sich gegen die Vollstreckung zu wehren, wird geraten, Vollstreckungsgegenklage beim zuständigen Gericht einzureichen.