03.11.2011 15:00 Alter: 12 yrs

Vollstreckung in ein PayPal-Konto


In der heutigen Gesellschaft spielt der Verkauf von Waren und Gütern über Internetportale, z.B. eBay, eine sehr große Rolle. Hierbei ist das PayPal-Konto eine sehr beliebte Zahlungsmethode.

Das Guthaben des PayPal-Kontos kann über einen ganz normalen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit den gängigen Formulierungen, betreffend die Pfändung in eine Bankverbindung, gepfändet werden. Problematisch hierbei ist nur, dass der Drittschuldner in Luxemburg ansässig ist und ein von einem deutschen Gericht erlassener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht für das Ausland bindend ist.

Sollte dieser nicht in Luxemburg anerkannt werden, gibt es noch drei Möglichkeiten: der deutsche Titel kann für vollstreckbar erklärt werden, ein europäischer Vollstreckungstitel beantragt oder es kann die vereinfachte Vollstreckung vorgenommen werden.