20.06.2014 09:56 Alter: 10 yrs

Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre oder 5 Jahre


Die Dauer der Restschuldbefreiung von derzeit 6 Jahren kann ab dem 01.07.2014 auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden. Dies gilt allerdings nur für alle Verfahren, die ab dem 01.07.2014 eröffnet werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre ver-kürzt wird:
- Tilgung 35 % der Gläubigerforderungen innerhalb der 3 Jahre
- Ausgleich der Verfahrenskosten
- Darlegung der Herkunft von Drittgeldern
- Glaubhaftmachung
Sollte die Befriedigungsquote von 35 % nicht erreicht werden, so kann die Dauer der Restschuldbe-freiung auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten gezahlt werden. Sollte der Ausgleich der Verfahrenskosten nicht möglich sein, so bleibt es bei der 6-jährigen Wohlverhaltensphase.