06.03.2014 07:53 Alter: 10 yrs

Verhinderung von Lohnverschleierung durch Mindestlohn


Es kommt immer wieder vor, dass ein Schuldner im Rahmen der Abgabe der Vermögensauskunft durch Lohnverschleierung versucht, eine etwaige Lohnpfändung zu umgehen.
Dabei wird in ein unverhältnismäßig geringes bis gar kein Einkommen angegeben. Besonders auffällig ist dies, wenn der Arbeitgeber ein Familienmitglied oder Bekannter ist. Diese Verschleierung nachzuweisen ist allerdings oft problematisch und langwierig. Die angemessene Vergütung muss dann durch das Prozessgericht festgelegt werden.

Sollte durch die Regierung ein Mindestlohn von 8,50 € eingeführt werden, können Lohnpfändungen unkomplizierter durchgeführt werden, denn eine angemessen Vergütung kann somit leichter vom Gericht festgesetzt werden. Es werden aber weiterhin Einzelfälle zu berücksichtigen sein, in denen z.B. ein branchenspezifischer Mindestlohn als Grundlage zur Berechnung des Einkommens herangezogen werden kann, der dann auch die 8,50 € übersteigen kann.