11.03.2014 15:15 Alter: 10 yrs

PfüB-Anträge: BGH-Entscheidung zum Vorteil der Gläubiger


Der Bundesgerichtshof hat nunmehr eindeutig klargestellt, dass Gläubiger von dem Formularzwang entbunden sind, sofern das Formular unzutreffend, unvollständig oder missverständlich ist.  Der Gläubiger soll Streichungen und Ergänzungen/Berichtigungen vornehmen dürfen. Des Weiteren sollte Gläubigern nicht verwehrt sein,  das Formular gar nicht zu nutzen und auf Anlagen zu verweisen.

(BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13 -)