09.12.2011 08:20 Alter: 12 yrs

Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch mit dem P-Konto


Ab dem 01.01.2012 kann ein Konto nur noch als P-Konto vor der Pfändung geschützt werden.

Während man bisher noch nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kurzfristig über die Sozialleistungen, das Arbeitseinkommen oder die Renten verfügen konnte, ist dies ab dem 01.01.2012 nicht mehr möglich. Das Guthaben kann sofort gepfändet werden, wenn das Girokonto kein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist.
Durch ein P-Konto steht der unpfändbare Betrag in Höhe von 1.028.89 € dem Schuldner für den Monat weiter zur Verfügung. Der Schuldner kann somit weiterhin am Wirtschaftsleben teilnehmen.