04.07.2013 07:03 Alter: 11 yrs
Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 01.07.2013 erhöht
Wie wir bereits am 18.04.2013 berichtet haben, haben sich die Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen gem. § 850c Abs. 2a ZPO zum 01.07.2013 um durchschnittlich 1,57 % erhöht.
Die aktuelle Pfändungstabelle ist hier ersichtlich.