04.07.2013 07:03 Alter: 11 yrs

Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 01.07.2013 erhöht


Wie wir bereits am 18.04.2013 berichtet haben, haben sich die Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen gem. § 850c  Abs. 2a ZPO zum 01.07.2013 um durchschnittlich 1,57 % erhöht.

Die aktuelle Pfändungstabelle ist hier ersichtlich.