14.11.2011 11:10 Alter: 12 yrs

Neues Recht soll vor drohender Insolvenz bewahren


Das Schutzschirmverfahren ist beschlossen. Es muss noch den Bundesrat passieren, damit es im nächsten Jahr in Kraft treten kann.

Durch die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters erleiden die Unternehmen einen Kontrollverlust. Die Insolvenzverwalter sind meistens an eine einfache und vergütungsoptimierte Abwicklung interessiert.
Im Schutzschirmverfahren sollen die Gläubiger mehr Einfluss auf die Auswahl der Insolvenzverwalter bekommen, dadurch soll die Gläubigerautonomie gestärkt werden. Bereits bei dem Eingang des Eröffnungsantrags soll ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der einen Insolvenzverwalter bestimmen soll. Der ausgewählte Insolvenzverwalter soll anschließend vom Insolvenzgericht ernannt werden.

Der Gläubigerausschuss soll auch bei der Anordnung der Eigenverwaltung mitsprechen dürfen. Der Kontrollverlust soll daher nicht den Regelfall darstellen. Das Ziel der Bundesregierung soll hierbei sein, die Weiterführung des Betriebes durch dessen Eigentümer zu stärken.