26.08.2014 09:22 Alter: 10 yrs

Mindestverzugspauschale in Höhe von 40,00 €


Beim Zahlungsverzug eines Unternehmens kann unabhängig von der Höhe des entstandenen Verzugsschadens eine Mindestverzugspauschale in Höhe von 40,00 € geltend gemacht werden.
Hintergrund ist, dass Gläubiger dadurch weniger als bisher auf den Kosten sitzen bleiben sollen.
Gegenüber Verbrauchern ist die Mindestverzugspauschale jedoch ausgeschlossen. Auch kann ein Verbraucher diese nicht gegen ein Unternehmen geltend machen.