24.06.2014 15:48 Alter: 10 yrs
Lohnabtretungen bei Insolvenzeröffnung unwirksam
Dadurch, dass der § 114 Abs. 1 InsO ersatzlos aufgehoben wurde, verlieren die Lohn- und Gehaltsabtretungen ihren Abtretungsvorrang in der Insolvenz.
Hintergrund:
Die Lohnabtretung war nach altem Recht für zwei Jahre wirksam. Nunmehr wird die Lohnabtretung nach neuem Recht automatisch ab Verfahrenseröffnung unwirksam.