24.06.2014 15:48 Alter: 10 yrs

Lohnabtretungen bei Insolvenzeröffnung unwirksam


Dadurch, dass der § 114 Abs. 1 InsO ersatzlos  aufgehoben wurde, verlieren die Lohn- und Gehaltsabtretungen ihren Abtretungsvorrang in der Insolvenz.
Hintergrund:
Die Lohnabtretung war nach altem Recht für zwei Jahre wirksam. Nunmehr wird die Lohnabtretung nach neuem Recht automatisch ab Verfahrenseröffnung unwirksam.